Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu
machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird,
wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist,
mit Freiheitsstrafe bis zu [...]
§186 StGB
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